Barrierefreiheitserklärung der Bundeswehr
Die Bundeswehr bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Bundeswehr.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 21. April 2021 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITVBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.beruferadar.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden: Arbeitgebermarke [at] bmvg.bund.de (Arbeitgebermarke[at]bmvg[dot]bund[dot]de) .
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.beruferadar.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG Behindertengleichstellungsgesetz wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info [at] schlichtungsstelle-bgg.de (info[at]schlichtungsstelle-bgg[dot]de)
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de